Stiftungsgeschichte
Die A und O Stiftung wurde 2004 von den Eheleuten Heike
und Walter Ihlow im Andenken an den im Alter von sieben Jahren verstorbenen Sohn
Andreas errichtet.
Andreas, ein geistig und spastisch schwer behindertes Kind, war trotz seines
Leidens ein fröhlicher und emotional sehr zugewandter Junge, der seine
Angehörigen - Schwester, Eltern und Großeltern - mit stürmischer
Liebe an sich band.
Nach seinem frühen Tod schrieb der Großvater, der sich als
Rentner besonderes intensiv mit Andreas beschäftigt hatte:
" .., ich muß Euch mitteilen, dass unser kleiner Andreas, mein liebster
kleiner Freund Andy, am Sonnabend heimgegangen ist. Er war ein Stück
Sonnenschein in unserem Leben, voll ansteckender Freude. Seine Zuneigung und
Liebe war so selbstverständlich, ohne Vorbehalte und Bedingungen, sie
jubelte einem direkt entgegen und er wird uns sehr fehlen."
Andreas hat das Leben seiner Schwester und seiner Eltern stark beeinflusst, vor
allem hat er ihren Blick auf das, was im Leben wichtig erscheint
entscheidend geprägt. Er hat auch die Wahrnehmung seiner Familie
für die Probleme Behinderter und ihrer Angehörigen geschärft. Mit
der Errichtung der A und O Stiftung soll ganz besonders
diesen Menschen bei der Bewältigung der täglich zu lösenden
Probleme geholfen werden. Denn die Erfahrung der Stifter war, dass es kaum
Hilfsangebote gab.
Schon im Jahre 2001, als die Stifter mit einem größeren Mittelzufluss
rechneten, entstanden erste Entwürfe für die Satzung einer neuen
Stiftung. Es gelang ihnen jedoch nicht, vor Ablauf des Jahres eine
genehmigungsfähige Satzung zustande zu bringen. Ein großer Teil der
für die neue Stiftung vorgesehenen Mittel wurde deshalb verwendet, um dem
Verein "Leben mit Behinderung Elternverein e. V." bei
der Errichtung der "Hamburger Gemeinschaftsstiftung der Freunde und Förderer
behinderter Menschen" zum Start zu verhelfen, deren Aufgabe es ebenfalls ist,
Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Aber die der A und O Stiftung zugrunde liegende
umfassendere Idee, einerseits Bedürftige, insbesondere Behinderte und ihre
Angehörigen, zu unterstützen und andererseits die Ausbildung und
Erziehung Begabter zu fördern, war mit der Beteiligung an der "Hamburger
Gemeinschaftsstiftung der Freunde und Förderer behinderter Menschen" nicht
verwirklicht und begann nach einiger Zeit erneut, die Fantasie und Intentionen
der Stifter zu bestimmen.
Mit Hilfe des Rechtsanwalts Jens Backer, Hamburg, wurde eine Satzung aufgestellt,
die im Dezember 2004 von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt
wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch der ursprüngliche Arbeitstitel "A
und O Stiftung" zum Namen der Stiftung, und die Präambel der
Stiftungssatzung erklärt, was mit diesem Namen ausgedrückt werden
soll.
A und O stehen für den ersten und letzten
Buchstaben des griechischen Alphabets. Im übertragenen Sinn bezeichnen diese
Buchstaben "Anfang und Ende", das "Wichtigste und Liebste" oder "Alles in allem".
Sie schließen damit alles ein, was ein Leben ausfüllt und sinnvoll
macht. Wer nach dem Sinn seines Lebens fragt, möchte oftmals etwas schaffen,
das über sein eigenes Leben hinaus reicht und damit anderen Menschen helfen,
ihre Begabungen zu entfalten, und damit die Gemeinschaft und den Gemeinsinn
fördern.
Die Stifter haben bewusst darauf verzichtet, ihren Familiennamen in den
Stiftungsnamen aufzunehmen, um es potentiellen Interessenten zu erleichtern, sich
für eine Zustiftung zu entscheiden. Sie laden ein, die Stiftung durch
Zustiftungen in den Kapitalstock zu stärken, denn Zustiftungen in den
Kapitalstock versetzen die Stiftung in die Lage, nachhaltig ihre
gemeinnützigen Zwecke mit den Erträgen des Stiftungsvermögens zu
verwirklichen. Darüber hinaus nimmt die Stiftung gern auch Spenden zur
alsbaldigen Verwendung für die Begabtenförderung oder für die
Unterstützung Bedürftiger, Behinderter und ihrer Angehörigen
entgegen. Steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen können erteilt
werden.
Hamburg, 18. Juni 2008