Stiftungszweck
(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist
- die Förderung der Bildung und Erziehung begabter Kinder und Jugendlicher, und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie deren Familien,
- die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung, .....
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht
- durch die Vergabe von Beihilfen, Zuschüssen, Stipendien oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung sowie zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie deren Familien,.......
- im Bereich der Bildung und Erziehung durch die Förderung von Institutionen und Einrichtungen, zu deren Zielen es - auch alternativ - gehört, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, vor allem hinsichtlich ihrer geistigen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen und zu verbessern, .....