Zustiftungen
Die A & O - Stiftung kann ihren Aufgaben
dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht
werden. Deswegen sind, neben Spenden, auch Zustiftungen von besonderer
Bedeutung.
Was ist eine Zustiftung?
Im Gegensatz zu einer Spende, wird eine Zustiftung direkt dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort auf Dauer erhalten. Lediglich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderungen verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital selber wird nicht angetastet.
Wie kann ich eine Zustiftung machen?
Grundsätzlich können Sie einen Betrag auf das Konto der A & O - Stiftung überweisen.
Bitte vermerken Sie aber auf der Überweisung unbedingt und ausschließlich das Wort „Zustiftung“, ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht werden!
Auf die Zuwendungsbestätigung (oder Spendenbescheinigung) hat eine
Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie gewohnt ausgestellt. Bei Zustiftungen
bis zu einer Höhe von 200 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als
Nachweis für das Finanzamt.
Wie hoch muss eine Zustiftung sein?
Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe geleistet
werden. Auch kleinere Beträge sind natürlich willkommen.
Steuerliche Vorteile
Besonders bei höheren Summen oder auch bei Erbschaften bringt eine
Stiftung steuerliche Vorteile. Durch die Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
trat, wurden die Rahmenbedingungen für Zuwendungen an gemeinnützige
Einrichtungen, auch an Stiftungen, steuerlich privilegiert.
Hier einige Beispiele:
Schenkungs- und Erbschaftssteuer:
Zustiftungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (innerhalb
von 24 Monaten nach dem Erbfall).
Einkommenssteuer:
Zustiftungen mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters bzw.
Zustifters. Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen
Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der
Einkünfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der
im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zustiftungen, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Der steuerlich anerkennungsfähige Höchstbetrag für die
Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei
einer Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend
machen. Er kann über zehn Jahre verteilt werden.
Zukunft gestalten mit einem Testament
Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen
geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Sie bereits zu
Lebzeiten tätig werden möchten, können Sie durch eine Schenkung
oder Zustiftung dafür sorgen, dass Ihr Geld genau dem gewünschten
Zweck zugeführt wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen,
dass sich die gespendete Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer nach den
Wünschen des Gebers konserviert ist.
Wenn Sie darüber nachdenken, die A & O - Stiftung im Rahmen
Ihrer Nachlassregelung zu unterstützen, stehen wir Ihnen für
Gespräche natürlich gern zur Verfügung.