{"id":24,"date":"2012-11-05T11:55:01","date_gmt":"2012-11-05T09:55:01","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.aundo-stiftung.de\/?page_id=24"},"modified":"2024-03-22T12:34:14","modified_gmt":"2024-03-22T11:34:14","slug":"spenden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.aundo-stiftung.de\/spenden\/","title":{"rendered":"Spenden"},"content":{"rendered":"
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Was ist eine Zustiftung?<\/h2>\n

Die A und O Stiftung<\/strong> kann ihren Aufgaben dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind, neben Spenden, auch Zustiftungen von besonderer Bedeutung.<\/p>\n

Im Gegensatz zu einer Spende, wird eine Zustiftung direkt dem Stiftungskapital zugef\u00fchrt und bleibt dort auf Dauer erhalten. Lediglich die Ertr\u00e4ge aus dem Stiftungsverm\u00f6gen d\u00fcrfen f\u00fcr die F\u00f6rderungen verwendet werden. Je h\u00f6her das Stiftungsverm\u00f6gen ist, desto h\u00f6here Ertr\u00e4ge k\u00f6nnen ausgesch\u00fcttet werden. Das Stiftungskapital selber wird nicht angetastet.<\/p>\n

Wie kann ich eine Zustiftung machen?<\/h2>\n

Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Sie einen Betrag auf das Konto der A und O Stiftung \u00fcberweisen. Bitte vermerken Sie aber auf der \u00dcberweisung unbedingt und ausschlie\u00dflich das Wort \u201eZustiftung\u201c, ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht werden! Auf die Zuwendungsbest\u00e4tigung (oder Spendenbescheinigung) hat eine Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie gewohnt ausgestellt. Bei Zustiftungen bis zu einer H\u00f6he von 200 Euro gilt Ihr \u00dcberweisungstr\u00e4ger als Nachweis f\u00fcr das Finanzamt.<\/p>\n

Wie hoch muss eine Zustiftung sein?<\/h2>\n

Zustiftungen k\u00f6nnen, genau wie Spenden, in jeglicher H\u00f6he geleistet werden. Auch kleinere Betr\u00e4ge sind nat\u00fcrlich willkommen.<\/p>\n<\/div>\n

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Steuerliche Vorteile<\/h2>\n

Besonders bei h\u00f6heren Summen oder auch bei Erbschaften bringt eine Stiftung steuerliche Vorteile. Durch die Reform des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts, das r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen f\u00fcr Zuwendungen an gemeinn\u00fctzige Einrichtungen, auch an Stiftungen, steuerlich privilegiert.<\/p>\n

Hier einige Beispiele:
\nSchenkungs- und Erbschaftssteuer:<\/em>
\nZustiftungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall).<\/p>\n

Einkommenssteuer:<\/em>
\nZustiftungen mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters bzw. Zustifters. Die j\u00e4hrliche H\u00f6chstgrenze f\u00fcr den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Eink\u00fcnfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Ums\u00e4tze und der im Kalenderjahr aufgewendeten L\u00f6hne und Geh\u00e4lter.<\/p>\n

Zustiftungen, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, k\u00f6nnen ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden<\/p>\n

Der steuerlich anerkennungsf\u00e4hige H\u00f6chstbetrag f\u00fcr die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro. Verheiratete k\u00f6nnen diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann \u00fcber zehn Jahre verteilt werden.<\/p>\n

Zukunft gestalten mit einem Testament<\/h2>\n

Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Verm\u00f6gen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten t\u00e4tig werden m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie durch eine Schenkung oder Zustiftung daf\u00fcr sorgen, dass Ihr Geld genau dem gew\u00fcnschten Zweck zugef\u00fchrt wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die gespendete Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer nach den W\u00fcnschen des Gebers konserviert ist.<\/p>\n

Wenn Sie dar\u00fcber nachdenken, die A und O Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassregelung zu unterst\u00fctzen, stehen wir Ihnen f\u00fcr Gespr\u00e4che nat\u00fcrlich gern zur Verf\u00fcgung.<\/strong><\/p>\n

Sie m\u00f6chten unsere Arbeit finanziell mit einer Spende unterst\u00fctzen? Dar\u00fcber freuen wir uns sehr!<\/span><\/strong><\/p>\n

Unsere Bankverbindung ist:\u00a0 \u00a0<\/strong><\/p>\n

Sozialbank<\/strong><\/p>\n

IBAN: DE17 3702 0500 0009 4711 00<\/strong><\/p>\n

BIC:\u00a0\u00a0\u00a0 BFSW DE33 XXX<\/strong><\/p>\n

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